Gesundheitliche risiken durch den übermäßigen verzehr von energy shots

Gesundheitliche Risiken durch den übermäßigen Verzehr von Energy Shots
Stel ungnahme Nr. 001/2010 des BfR vom 2. Dezember 2009 Bei den so genannten Energy Shots handelt es sich um einen neuartigen Typ koffein- und taurinhaltiger Lebensmittel, die in flüssiger Form angeboten werden und damit werben, die Konzentration und Leistungsfähigkeit oder die sportliche Leistung zu steigern. Sie werden in kleineren Portionseinheiten (25-75 ml) als übliche Energydrinks angeboten, weisen jedoch pro Liter deutlich höhere Koffeingehalte und z. T. höhere Tauringehalte als die bisher be-kannten Energydrinks auf. Die Zusammensetzungen der dem BfR bekannten Energy Shots sind sehr unterschiedlich und pro Portionseinheit sind 50-200 mg Koffein und 200-1000 mg Taurin enthalten. Im Unterschied zu den Energydrinks sind die genannten Energy Shots auf-grund ihrer besonderen Zusammensetzung mit einer Verzehrsempfehlung versehen. Sie lautet bei den bisher bekannten einheitlich eine Portion pro Tag. Aus Sicht des BfR besteht bei dem bestimmungsgemäßen Verzehr, d. h. von einer Portion pro Tag, der oben in ihrer Zusammensetzung aufgeführten Energy Shots und Beachtung verschiedener Verbraucherhinweise kein gesundheitliches Risiko. Gesundheitliche Risiken können sich bei deutlichen Überschreitungen der angegebenen Verzehrsempfehlung ergeben. Hierdurch besteht die Möglichkeit, dass die Inhaltsstoffe (Kof-fein und Taurin) in wesentlich höheren Mengen und/oder in kürzeren Zeitspannen konsu-miert werden als beim bisherigen Konsum von Energydrinks, wobei das potenziel e Ausmaß aufgrund unterschiedlicher Koffein- und Tauringehalte bei den einzelnen Energy Shots un-terschiedlich anzusetzen ist. Risiken können sich aus den bei überhöhten Koffeinzufuhren bekannten möglichen unerwünschten Wirkungen ergeben. Es besteht Klärungsbedarf, ob unerwünschte Wirkungen von Koffein durch Interaktionen mit anderen Inhaltsstoffen von Energydrinks (z. B. Taurin) oder Ethanol aus begleitend konsumierten alkoholischen Geträn-ken sowie im Zusammenhang mit ausgiebiger körperlicher Anstrengung (z. B. längeres, kör-perlich anstrengendes Tanzen in Diskotheken oder sportliche Betätigung) verstärkt werden können. Ein tatsächlicher kausaler Zusammenhang ist zwischen diesen Faktoren bislang wissenschaftlich nicht nachgewiesen. Das Ausmaß möglicher gesundheitlicher Risiken ist abhängig von den Zufuhrmengen (Koffein und Taurin) und der Art der Zufuhr (z. B. Einmal-gaben, schnel er Verzehr in kurzer Zeit, hohe Zufuhrmengen bei Verteilung auf mehrere Ein-zeldosen), von der individuel en Empfindlichkeit des Verbrauchers gegenüber Koffeinwirkun-gen, von der Höhe der üblichen täglichen Koffeinzufuhr, von der Zufuhrmenge anderer kof-feinhaltiger Getränke und möglicherweise von begleitenden Faktoren, wie Alkoholkonsum oder anstrengender körperlicher/sportlicher Tätigkeit. Nach Auffassung des BfR besteht das Risiko des nicht bestimmungsgemäßen Gebrauchs der Energy Shots. Das Institut geht davon aus, dass Energy Shots z. T. auch als Ersatz für Energy-Getränke und wie diese nach persönlichem Belieben ohne Mengenbegrenzung kon-sumiert werden. Es sol te auch berücksichtigt werden, dass Verbraucherinnen und Verbrau-cher in Diskotheken u. U. bewusst durch höheren Verzehr der Energy Shots versuchen, Ü-bermüdungs- und Erschöpfungserscheinungen entgegen zu wirken oder u. U. bewusst Erre-gungszustände erzeugen wol en. Da infolge der körperlichen Anstrengung außerdem das Durstgefühl erhöht ist, besteht das Risiko, dass die Verzehrsempfehlungen für die in flüssi-ger Form angebotenen Energy Shots nicht eingehalten werden. Nach Auffassung des BfR besteht angesichts des Einsatzes zur Leistungssteigerung das Risiko eines übermäßigen Konsums der Energy Shots. Daher beurteilt das Institut aufgrund der möglichen hohen Koffeinzufuhren bei den zu erwartenden deutlichen Überschreitungen Bundesinstitut für Risikobewertung
der Verzehrsempfehlungen und damit potenziel einhergehenden unerwünschten Wirkungen
die genannten Energy Shots als nicht sicher. Das zu erwartende Verbraucherverhalten lässt
sich nach Einschätzung des BfR im Fal e von Energy Shots nicht durch eine Verzehrsemp-
fehlung beseitigen.
1 Gegenstand der Bewertung
In Deutschland sol en so genannte „Energy Shots" als Nahrungsergänzungsmittel in Verkehr
gebracht werden oder schon in Verkehr sein, die auf Grund ihrer Zusammensetzung und
ihres Erscheinungsbildes den Energy Drinks, also bestimmten koffeinhaltigen Erfrischungs-
getränken mit Zusatz hoher Mengen an Koffein und Taurin sowie ggf. Glucuronolacton und
Inositol, gleichen. Die Konzentration an Koffein und Taurin in den Energy Shots übersteigt
die in Energy Drinks zulässigen Mengen al erdings deutlich. Das Bundesministerium für Er-
nährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat das Bundesinstitut für Risiko-
bewertung (BfR) gebeten, Stel ung dazu zu nehmen, ob von diesen Erzeugnissen eine ge-
sundheitliche Gefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher ausgeht.
Zum Zeitpunkt der Bewertung sind dem BfR sieben Energy-Shots bekannt. Nach den vorlie-
genden Angaben werden fünf der Produkte als Nahrungsergänzungsmittel bezeichnet, ein
Produkt als diätetisches Nahrungsergänzungsmittel bei intensiver Muskelanstrengung, ins-
besondere für Sportler.
Ein weiteres Produkt ist ebenfal s für Sportler gedacht.
Die Koffeingehalte der genannten Produkte betragen 1,3-6 g/L, der Tauringehalt 4-20 g/L,
die Volumina pro Verzehrseinheit 25-75 ml. Al e Produkte sind nach den vorliegenden Infor-
mationen mit einer Verzehrsempfehlung versehen. Sie lautet einheitlich eine Portion/Tag. Bei
bestimmungsgemäßem Gebrauch resultieren hieraus, je nach Produkt, Koffeinzufuhren von
50-200 mg/Tag und Taurinzufuhren von 200-1000 mg/Tag. Bei sechs Produkten rührt der
Koffeingehalt in erster Linie oder ausschließlich aus dem Zusatz von Koffein, bei einem Pro-
dukt ausschließlich aus Guaranaextrakt. Einige Produkte enthalten Inositolzusätze (bis 50
mg/Verzehrseinheit) und zwei Produkte Glucuronolactonzusätze (70 mg/Verzehrseinheit),
wobei für ein Produkt keine Angaben zur Höhe beider Zusätze vorliegen.
Mit Ausnahme eines Produktes beinhaltet die Kennzeichnung einen Hinweis auf den erhöh-
ten Koffeingehalt bzw. bei einem Produkt (200 mg Koffein/Verzehrseinheit) den Hinweis „ho-
her Koffeingehalt". Fünf Produkte werden zusätzlich durch (Warn)Hinweise als nicht geeignet
für Kinder, Schwangere und koffeinempfindliche Personen gekennzeichnet, wobei z. T. wei-
tere Personengruppen (Stil ende, Diabetiker) genannt werden. Ein Produkt (200 mg Kof-
fein/Verzehrseinheit) wird neben Kindern, Schwangeren und Stil enden als nicht geeignet für
Personen mit hohem Blutdruck und einer Herzerkrankung gekennzeichnet.
2 Ergebnis
Die vorliegenden Energy Shots sind in ihrer Zusammensetzung sehr unterschiedlich (Kof-feingehalte 1,3-6 g/L, Tauringehalte 4-20 g/L). Entsprechend der Verzehrsempfehlung (1 Portion/Tag) ergeben sich Koffeinzufuhren von 50-200 mg und Taurinzufuhren von 200-1000 mg/Tag. Gesundheitliche Risiken können sich bei deutlichen Überschreitungen der bei den in Rede stehenden Energy Shots angegebenen Verzehrsempfehlung ergeben. Hierdurch besteht die Möglichkeit, dass ihre Inhaltsstoffe (Koffein und Taurin) in wesentlich höheren Mengen und/oder in kürzeren Zeitspannen konsumiert werden als beim bisherigen Konsum von E-nergydrinks, wobei das potenziel e Ausmaß aufgrund unterschiedlicher Koffein- und Taurin- Bundesinstitut für Risikobewertung
gehalte bei den einzelnen Energy Shots unterschiedlich anzusetzen ist. Risiken können sich
aus den bei überhöhten Koffeinzufuhren bekannten möglichen unerwünschten Wirkungen
ergeben, darüber hinaus besteht bei nach wie vor ungewisser Datenlage der Verdacht, dass
unerwünschte Wirkungen von Koffein durch Interaktionen mit anderen Inhaltsstoffen von
Energydrinks (z. B. Taurin) oder Ethanol aus begleitend konsumierten alkoholischen Geträn-
ken sowie im Zusammenhang mit ausgiebiger körperlicher Anstrengung (z. B. längeres, kör-
perlich anstrengendes Tanzen in Diskotheken) oder sportlicher Betätigung verstärkt werden
könnten. Das Ausmaß möglicher gesundheitlicher Risiken ist abhängig von den Zufuhrmen-
gen (Koffein und Taurin) und der Art der Zufuhr (z. B. Bolusgaben, schnel er Verzehr in kur-
zer Zeit, hohe Zufuhrmengen bei Verteilung auf mehrere Einzeldosen), von der individuel en
Empfindlichkeit des Verbrauchers gegenüber Koffeinwirkungen, von der Höhe der üblichen
täglichen Koffeinzufuhr, von der Zufuhrmenge anderer koffeinhaltiger Getränke und mögli-
cherweise von begleitenden Faktoren, wie Alkoholkonsum oder anstrengender körperli-
cher/sportlicher Tätigkeit.
Nach Auffassung des BfR ist mit einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung der Energy
Shots zu rechnen. Das BfR beurteilt aufgrund der möglichen hohen Koffeinzufuhren bei den
zu erwartenden deutlichen Überschreitungen der Verzehrsempfehlungen und damit poten-
ziel einhergehenden unerwünschten Wirkungen die genannten „Energy Shot"-Produkte als
nicht sicher im Sinne von Art. 14 Abs 1 der VO (EG) 178/20021. Das zu erwartende Verbrau-
cherverhalten lässt sich nach Einschätzung des BfR im Fal e der „Energy Shot" Produkte
nicht durch eine Verzehrsempfehlung beseitigen. Das BfR empfiehlt deshalb, das Inver-
kehrbringen von „Energy Shot" Produkten zu untersagen.
3 Begründung
Bei der gesundheitlichen Begutachtung der Produkte sind folgende Punkte von Bedeutung: 3.1 Koffeinzusatz Koffein wird einerseits aufgrund pharmakologischer Wirkungen zu medizinischen Zwecken (zur kurzzeitigen Beseitigung von Ermüdungserscheinungen; BGA, 1988; Arzneimittelfachin-formation eines Koffein-Monopräparats, 2008) verwendet, andererseits ist die Verwendung von Koffein zu Lebensmittelzwecken als Bestandteil üblicher Genussmittel (z. B. Colageträn-ke, Kaffee, Tee) akzeptiert und üblich. Das BfR steht jedoch der Verwendung von Koffein zu Lebensmittelzwecken, die nicht im Kontext von al gemeinen Lebensmitteln (z. B. in Form von anregenden Genussmitteln) erfolgt, sondern in Form von Konzentraten, kritisch gegenüber. Verbraucher können bei dieser Form der Koffeinzufuhr anders als bei den traditionel en Ge-nussmitteln Kaffee und Tee die Wirkungsstärke nicht anhand des Geschmacks beurteilen. 3.1.1 Gefährdungspotenzial Koffein ist ein Stimulanz des zentralen Nervensystems und kann dosisabhängig Wirkungen auf das vegetative Nervensystem, Herzkreislauf-, Atem- und Nierensystem entfalten. Die Wirkung von Koffein und seiner Metabolite auf diese Organsysteme erfolgt über verschiede-ne Mechanismen wie der Hemmung von Adenosinrezeptoren, die vor al em für die psycho-stimulierende, zentralerregende Wirkung von Bedeutung ist und anderen Mechanismen, die 1 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Festlegung der al gemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit Bundesinstitut für Risikobewertung
die Hemmung von Phosphodiesterasen, eine erhöhte Kalziummobilisation und eine antago-nistische Wirkung auf Benzodiazepinrezeptoren umfassen (IOM, 2008). Erwünschte Hauptwirkung des Koffeins stel t die psychostimulierende zentralerregende Wir-kung dar, für die übliche Einzeldosen von 50-100 mg bis hin zu 200 mg angewandt werden (Martindale 2009). Das Auftreten von akuten unerwünschten Wirkungen bei Verzehr von Koffein hängt von der individuellen Empfindlichkeit gegenüber Koffein und vom Ausmaß des täglichen Konsums koffeinhaltiger Getränke ab. Längerer Gebrauch von Koffein, insbesondere in mittleren bis höheren Dosen führt zur Toleranzentwicklung gegenüber den meisten Wirkungen und von Nebenwirkungen (BGA, 1988;Arzneimittelfachinformation eines Koffein-Monopräparats, 2008), wobei jedoch auch unerwünschte Wirkungen eines chronisch hohen Koffeinkonsums bekannt sind (Medsafe Editorial Team, 1999; Greden, 1974; Myerson et al., 2002). Unerwünschte Koffeinwirkungen reichen bei Erwachsenen von Nervosität, Erregbarkeit, Schlaflosigkeit, Übelkeit, zu Kopfschmerzen, Tremor, erhöhter Ängstlichkeit, Wahrneh-mungsstörungen, Diurese, Arrhythmie, Tachykardie, erhöhter Atemfrequenz und gastroin-testinalen Störungen (Nawrot et al., 2003; Wechsler, 2005). Auch Einzelfal berichte schwerer Vergiftungen mit darüber hinausgehenden Symptomen bei hohen Zufuhren liegen vor, z. B. Verwirrtheitszustände, wobei durch die verzehrten Tabletten auch hohe Mengen an Ammo-niumchlorid zugeführt wurden (Shaul et al., 1984) oder ein „Grand Mal"-Anfal und stark er-höhe Serumkreatinkinasewerte in Verbindung mit sportlicher Betätigung, wobei in den bei-den Tagen zuvor auch schon Koffeinmengen im Grammbereich verzehrt worden waren (FitzSimmons and Kidner, 1998). Ebenso wurden Todesfäl e nach hohen Koffeinzufuhren beschrieben (z. B. Dimaio and Garriott, 1974; Alstott, 1973). Aus der Verwendung von Koffein als Arzneimittel liegen u. a. folgende Information vor:  Bei der Indikation „zur kurzfristigen Beseitigung von Ermüdungserscheinungen" werden Einzeldosen von 100 bis 200 mg Koffein angewandt, wobei die Dosis im Bedarfsfal wiederholt werden kann, jedoch nicht mehr als zweimal innerhalb 24 Stunden (BGA, 1988; Arzneimittelfachinformation eines Koffein-Monopräparats, 2008).  Unter „Nebenwirkungen" wird informiert, dass das Auftreten von Nebenwirkungen von den o. g. Faktoren abhängt und, dass bereits niedrige Dosen (wahrscheinlich sind 100 mg gemeint) zu Tachykardie, Schlaflosigkeit, Innerer Unruhe und Ma-gen-Darmbeschwerden führen können, wobei bei Dosen von über 200 mg auch bei weniger Empfindlichen Reizbarkeit, Kopfschmerzen und Verstärkung des physiologischen Muskeltremors auftreten können (Arzneimittelfachinformation ei-nes Koffein-Monopräparats, 2008).  Unter „Besonderen Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwender" wird angegeben, dass Patienten mit Herzarrhythmien, wie Sinustachykar-die/Extrasystolien (Gefahr der Verstärkung), Patienten mit Schilddrüsenüberfunk-tion (Gefahr der Verstärkung der Koffein-Nebenwirkung), Patienten mit Angstsyn-drom (Gefahr der Verstärkung) und Patienten mit Leberzirrhose (Gefahr der Kof-feinakkumulation) Koffein nur in niedriger Dosierung (ca. 100 mg) bzw. unter ärzt-licher Überwachung erhalten sol ten (Arzneimittelfachinformation eines Koffein-Monopräparats, 2008).  Unter „Überdosierung" wird informiert, dass Vergiftungssymptome bei 1 g Koffein und mehr auftreten können, wenn die Menge in kurzer Zeit aufgenommen wird Bundesinstitut für Risikobewertung
und es wird darüber informiert, das tödliche Koffeindosen zwischen 3 g2 und 10 g liegen (Arzneimittelfachinformation eines Koffein-Monopräparats, 2008; BGA, 1988). Konkrete Einzeldaten und Angaben zu den aus der Verwendung von Koffein als Arzneimittel vorliegenden und oben zitierten Informationen (BGA, 1988; Arzneimittelfachinformation eines Koffein-Monopräparats, 2008) liegen dem BfR jedoch nicht vor. In der publizierten wissenschaftlichen Literatur liegen Beispiele für das Auftreten von Übel-keit, mildem Zittern hin zu erhöhter Ängstlichkeit, Nervosität, Benommenheit und Kopf-schmerzen vor. Diese Symptome treten bei Einzeldosen im Bereich von 5 mg/kg Körperge-wicht (KG) (entsprechend 300 mg bei 60 kg KG) bis zu 700 mg Koffein bzw. bei Gabe von 3 x 300 mg Koffein/Tag auf (Bender et al., 1997; Bonati et al., 1982; Evans and Griffiths, 1992; Kaplan et al., 1997; Charney et al., 1984; Mattila et al., 1988). Studiendesign bedingt (teil-weise Kaffeekarenz vor Studienbeginn) ist die Aussagekraft der zitierten Beispiele z. T. ein-geschränkt. Die Zusammenstel ung belegt, dass bei höheren Koffeinbolusgaben uner-wünschte Koffeinwirkungen beobachtet wurden. Sie stel t jedoch keine systematische Litera-turauswertung bezüglich der Symptome akuter unerwünschter Koffeinwirkungen oder dabei relevanten Zufuhrmengen dar. Publizierte, systematische Auswertungen zu dieser Fragestel-lung liegen dem BfR gegenwärtig nicht vor und zudem sind Daten aus der Pharmakovigilan-züberwachung von Arzneimitteln, die diesbezüglich von großer Bedeutung sind, nicht öffent-lich zugänglich. Auch hinsichtlich akuter unerwünschter Wirkungen, bei Koffeinzufuhren, die auf mehrere Einzeldosen verteilt über einen Zeitraum von mehreren Stunden erfolgen, liegen dem BfR gegenwärtig keine ausreichenden Daten zur Ableitung einer Dosis-Wirkungsbeziehung vor. In Bezug auf potenziel e Risiken besonderer Personengruppen (z. B. Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Epilepsie) wird auf die in Kapitel 3.3 dargelegten Sachverhalte verwiesen. In Hinblick auf Diabetiker als eine mögliche Risikogruppe ist anzuführen, dass bei Typ II Dia-betikern die Zufuhr von 250 mg bzw. 375 mg Koffein in Verbindung mit einer anschließenden Mahlzeit zu einer unerwünschten Steigerung der postprandialen Hyperglykämie und postprandialen Insulinausschüttung führte (Lane et al., 2004; 2007). Andererseits wurde bei Typ I Diabetikern nach Zufuhr von 250 mg Koffein eine erwünschte, verbesserte Wahrneh-mung von Anzeichen einer Hypoglykämie beobachtet (Debrah et al., 1996). In Bezug auf Kinder hat das Scientific Committee on Food (SCF, 1999) festgestel t, dass einige Studien zeigten, dass Zufuhren von 5 mg Koffein/kg KG die Erregung, Reizbarkeit, Nervosität und das Angstgefühl bei einigen Kindern erhöhten, besonders wenn sie üblicher-weise nur geringe Koffeinmengen konsumierten. Das SCF schlussfolgerte, dass bei Kindern, die normalerweise nicht viel Tee oder Kaffee konsumieren, die Aufnahme von 160 mg Kof-fein/Tag bei einem 10 jährigen, 30 kg schweren Kind, entsprechend einer Dosis von 5,3 mg Koffein/kg Körpergewicht/Tag, vorübergehende Nebenwirkungen, wie Reizbarkeit, Nervosität oder Angstzustände hervorrufen könnte (SCF, 1999). In Bezug auf besondere Risiken von Schwangeren hat das britische Committee on Toxicity of Chemicals in Food, Consumer Products and the Environment (COT, 2008) die Koffeinzu-fuhr während der Schwangerschaft auf der Grundlage einer neu durchgeführten epidemiolo-gischen Studie und der Auswertung publizierter wissenschaftlicher Studien bewertet. Das 2 hierbei ist unklar, ob diese Dosis für Erwachsene oder ggf. für Kinder zutreffen sol Bundesinstitut für Risikobewertung
Gremium schlussfolgerte, dass die Koffeinzufuhr während der Schwangerschaft mit einem erhöhten Risiko einer fötalen Wachstumsreduktion assozi ert ist. Das Gremium nahm einen Kausalzusammenhang an, al erdings konnte dieser nicht eindeutig belegt werden. Dem COT war es nicht möglich, eine Schwel endosis zu identifizieren, unterhalb der keine Risikoerhö-hung mehr besteht, es ist jedoch wahrscheinlich, dass mit Zufuhren im Bereich von 200 mg Koffein pro Tag oder viel eicht sogar weniger eine Risikoerhöhung verbunden ist. Die vor-handene wissenschaftliche Literatur deutete darauf hin, dass eine Assoziation zwischen Kof-feinzufuhr und dem Auftreten von Fehlgeburten gegeben ist, wobei al erdings noch Unsi-cherheiten bestehen (COT, 2008). Die britische Food Standards Agency sprach daraufhin die Empfehlung aus, dass schwangere Frauen ihren Koffeinkonsum beschränken und dieser unterhalb von 200 mg/Tag liegen sol te (FSA, 2008). Bezüglich der Koffeinzufuhr während der Stil zeit ist festzustel en, dass die Plasmahalb-wertszeit für Koffein bei Neugeborenen in den beiden ersten Lebensmonaten 65-100 h be-trägt und gegenüber Erwachsenen deutlich erhöht ist. Koffein geht in die Muttermilch über. Während der Stil zeit kann das Befinden und das Verhalten des Säuglings durch mit der Mut-termilch aufgenommenes Koffein beeinträchtigt werden (BGA, 1988; Arzneimittelfachinfor-mation eines Koffein-Monopräparats, 2008). Im Arzneimittelbereich besteht die Empfehlung, dass bei längerer Anwendung bzw. Einnahme höherer Dosen abgestil t werden sol te. 3.1.2 Exposition Bei Einhaltung der Verzehrsempfehlung betragen die mit den in Rede stehenden Produkten verbundenen täglichen Koffeinzufuhren 50-200 mg. Die Koffeingehalte von verzehrsüblichen Kaffeeportionen sind je nach Zubereitung, Porti-onsgröße und Kaffeesorten unterschiedlich. Für Deutschland finden sich für eine Tasse Kaf-fee (bis zu 125 ml) Angaben von 50-130 mg Koffein (400-1000 mg/L) (Anonym, 2008). Bei vielfach üblichen größeren Kaffeetassen (ca. 200 ml) ergäben sich hieraus Koffeinzufuhren im Bereich von 80-200 mg Koffein/Portion. In Großbritannien wurden für Kaffeeportionen Mittelwerte von 105 mg Koffein ermittelt, wobei die Spanne von 15 mg bis zu 254 mg im Ex-trem reichte (FSA, 2004). 3.2 Taurinzusatz Das Panel on Food Additives and Nutrient Sources added to Food der Europäischen Behör-de für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Verwendung von Taurin als Inhaltsstoff von Energydrinks bewertet und gelangte zu der Schlussfolgerung, dass keine gesundheitlichen Einwände gegen tägliche Zufuhren von bis zu 1400 mg Taurin/Tag bestehen. Hierbei wurde von einem NOAEL (No Observed Adverse Effect Level) für Ratten von mindesten 1000
mg/kg Körpergewicht (KG)/Tag ausgegangen. Das EFSA Panel beurteilte Taurin als Einzel-
substanz, befasste sich aber nicht mit der Frage von Wechselwirkungen zwischen Koffein
und Taurin, abgesehen von solchen zu diuretischen Effekten, die als unwahrscheinlich an-
gesehen wurden. Das Panel beurteilte nicht die Sicherheit von Energy Drinks als solchen
(EFSA, 2009).
Bei Einhaltung der Verzehrsempfehlung betragen die mit den in Rede stehenden Produkten
verbundenen täglichen Taurinzufuhren 200-1000 mg.
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3.3 Gemeinsame Zufuhr hoher Mengen an Koffein und Taurin in Verbindung mit gleichzeiti-gem Konsum von Alkohol und/oder sportlicher Betätigung Bei der gesundheitlichen Bewertung von Energy Drinks bzw. Produkten, die hohe Zusätze an Koffein und Taurin enthalten, muss in Betracht gezogen werden, dass sich die uner-wünschten Effekte von Koffein (Herz-Kreislaufsystem, zentrales Nervensystem, Reprodukti-onstoxizität) durch Interaktionen mit anderen Inhaltsstoffen von Energydrinks (z. B. Taurin) oder Ethanol aus begleitend konsumierten alkoholischen Getränken sowie im Zusammen-hang mit ausgiebiger körperlicher Anstrengung oder sportlicher Betätigung verstärken könn-ten. Hierbei sind bestimmte mögliche Risikogruppen, wie z. B. Verbraucher mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Epileptiker, Schwangere und Kinder gesondert zu beachten. Wie in der Stel ungnahme des BfR "Neue Humandaten zur Bewertung von Energydrinks" (BfR, 2008) dargestel t, reicht die derzeitige Datenlage nicht aus, um mögliche gesundheitliche Risiken umfassend bewerten zu können. Die dort empfohlenen zusätzlichen (Warn)hinweise und Empfehlungen für bestimme Verbrauchergruppen sind nach wie vor gültig. Im Vordergrund der oben genannten Unklarheiten bezüglich der Risikobewertung von Ener-gydrinks steht, dass in der einschlägigen Literatur über das Auftreten von kardiovaskulären oder anderen Effekten und Komplikationen bis hin zu unklaren Todesfäl en nach höherem Energydrinkkonsum meist im Zusammenhang mit sportlicher Betätigung, körperlicher An-strengung und/oder Alkoholkonsum, berichtet wird, kausale Zusammenhänge aber nach wie vor ungewiss sind (z. B. SCF, 2003; Stimulant Drinks Committee, 2003; Lehtihet, 2006; BfR, 2008). Im Folgenden erfolgt eine kurze exemplarische Zusammenstel ung solcher Berichte, ein-schließlich Berichten mit Bezug zu einigen o. g. möglichen Risikogruppen, sowie eine Zu-sammenstel ung einiger klinischer Studien. 3.3.1 Fal beispiele  Fal eines 23-Jährigen aus Griechenland 2001, der im Zusammenhang mit Ener- gydrink-Konsum Fußbal spielte und einen Myokardinfarkt erlitt (SCF, 2003). Ein Kausalzusammenhang ist ungewiss.  Fal eines 18-Jährigen, der vermutlich bis zu 3 Dosen eines Energydrinks während eines Basketbal -Turniers in Irland verzehrt und plötzlich, vermutlich infolge einer Herzrhythmusstörung, verstarb (Stimulant Drinks Committee, 2003). Ein Kausalzu-sammenhang ist ungewiss.  Fal einer 19-jährigen Frau, die an einem Abend etwa 6 Drinks, die einen Energydrink (Koffeingehalt 320 mg/L, Tauringehalt 4 g/L) und Wodka enthielten, getrunken hatte. Gegen 19 Uhr aß sie eine Mahlzeit. Nach Mitternacht hatte sie keine weitere Nahrung oder Getränke mehr zu sich genommen und war auch nicht ausnehmend betrunken. Sie wurde am darauffolgenden Morgen tot im Bett aufgefunden. Bei der rechtsmedizinischen Untersuchung wurde ein Alkoholspiegel von 0,87 Promil e nachgewiesen. Eine eindeutige Todesursache konnte nicht ermittelt werden (Lehtihet et al., 2006; BfR, 2008).  Fal einer 31-Jährigen, die im Jahr 2001 im Laufe einer Tanzveranstaltung Getränke mit Wodka und Energydrinks (Koffeingehalt 320 mg/L, Tauringehalt 4 g/L) getrunken hatte, während eines Tanzes plötzlich zusammenbrach und im Krankenhaus ver-starb. Die rechtsmedizinische Untersuchung ergab lediglich eine leichte Bindege- Bundesinstitut für Risikobewertung
webseinlagerung in der Herzmuskulatur und eine leichte Leberverfettung. Eine ein-deutige Todesursache konnte nicht nachgewiesen werden (Lehtihet et. al., 2006; BfR, 2008).  Fal eines 18-Jährigen, der einige Dosen eines Energydrinks (Koffeingehalt 320 mg/L, Tauringehalt 4 g/L) am Tag konsumierte, „um die Konzentration zu erhalten" und während des Fernsehens leblos zusammenbrach. Im Blut des Oberschenkels wurden 0,59 Promil e Ethanol, im Urin 0,80 Promil e Ethanol nachgewiesen. Bei der rechts-medizinischen Untersuchung wurde eine mäßige isolierte Bindegewebseinlagerun-gen im Herzmuskel festgestel t. Eine eindeutige Todesursache konnte nicht ermittelt werden (Lehtihet et al., 2006; BfR, 2008).  Fal eines 31-jährigen Fußbal schiedsrichters, der selbst regelmäßig trainierte, bei dem eine Woche nach der Teilnahme an einem 3000 m Wettkampf, vor dem er drei Dosen eines Energydrinks (Koffeingehalt 320 mg/L, Tauringehalt 4 g/L) getrunken hatte, eine Rhabdomyolyse sowie ein akutes Nierenversagen mit tubulärer Nekrose unklarer Genese diagnostiziert wurde (Lehtihet et al., 2006; BfR, 2008).  Fal eines 28-jährigen Motocrossfahrers, der während eines Motocrossturniers einen Herzstil stand erlitt, unter Behandlung aber überlebte. Der Betroffene hatte 7-8 Dosen eines Energydrinks (Koffeingehalt 80 mg/Dose) innerhalb von 7 Stunden getrunken. Die Ursache des Vorfal s konnte nicht geklärt werden. Die Autoren äußern die Ver-mutung, dass bei prädisponierten Personen exzessive Energydrinkzufuhren und an-strengende körperliche Tätigkeit eine myokardiale Ischämie mit potenziel tödlichem Ausgang auslösen könnten (Berger and Alford, 2009).  Das BfR holte im Januar bzw. Februar 2008 Erkundigungen beim BVL und den deutschen Giftinformationszentren (GIZ) zu Meldungen über gesundheitliche Beein-trächtigungen nach Konsum von Energydrinks ein. Dem BVL waren derartige Mel-dungen seit dem Jahr 2005 nicht bekannt geworden. Von den 9 GIZ der Bundesre-publik Deutschland lagen von 6 Zentren Angaben vor, nach denen im Zeitraum zwi-schen 2001 und 2007 (z. T. kürzere Erfassungsperioden einzelner GIZ) insgesamt 91 Meldungen (Doppelerfassungen möglich) über unerwünschte Wirkungen nach Ener-gydrink-Konsum bekannt wurden. Die Gesundheitsbeeinträchtigungen wurden z. T. nach Konsum sehr hoher Zufuhrmengen von Energydrinks und/oder vergesel schaf-teter Aufnahme mit alkoholischen Getränken, Medikamenten oder Drogen beobach-tet. Eine Auswertung der Befunde im Hinblick auf das Erkennen kausaler Zusam-menhänge ist wegen der zusammenfassenden Darstel ung, aus der maßgebliche De-tails nicht hervorgehen, nicht möglich. Dies trifft auch auf den Todesfal eines jungen Erwachsenen zu, der vor Eintreffen des Notarztes verstarb, nachdem er auf einer Party Energydrinks vergesel schaftet mit Wodka in unbekannten Mengen konsumiert hatte. Das Spektrum beschriebener Symptome umfasste u. a. Bauchschmerzen, Bluthochdruck, Tachykardie (Anstieg der Herzschlagfrequenz), Kammerflimmern, Sehstörungen, Krampfanfäl e und Myoklonien (ruckartige Muskelzuckungen).  Plötzlicher Todesfal in möglichen Zusammenhang mit dem Konsum eines als „Ener- gy Blasts" bezeichneten Produktes, das Guarana and Ginseng enthielt, bei einer jun-gen Frau, die an einem Mitralklappenprolaps litt. Der Koffeingehalt des Getränks lag bei 10 g/L, die Portionsgröße bei 55 ml, entsprechend einer Koffeinzufuhr von 550 mg/Portion (Cannon et al., 2001). Die Autoren geben an, dass die junge Frau ein Fläschchen des Produktes erhielt und sie dieses annähernd leerte. Seitens des aust-ralischen Adverse Drug Reactions Advisory Committee wird al erdings angegeben, Bundesinstitut für Risikobewertung
dass die konsumierte Menge des Produktes unbekannt ist (ADRAC, 2000). Weitere Angaben zur Produktzusammensetzung und Inhaltsstoffen, die von Bedeutung sein könnten, liegen nicht vor. Von der jungen Frau wird berichtet, dass ihr Kaffeekonsum generel niedrig war. Es wurde als wahrscheinlich angesehen, dass eine Koffeinwir-kung zum Tod beigetragen hat (ADRAC, 2000).  Zwei Fäl e von Tachykardien (in einem Fal assozi ert mit orthostatischer Intoleranz), die im Zusammenhang mit dem Konsum von Energydrinks bzw. eines als „Speed Shots" bezeichneten Produkts, das neben Koffein weitere pflanzliche Extrakte ent-hielt, beobachtet wurden (Nagajothi et al., 2009; Terlizzi et al., 2008) (siehe hierzu unten EFSA Wertung bei Iyadurai und Chung, 2007).  Fal eines Erwachsenen, der über mehrere Monate bis zu acht Tassen Espresso und zusätzlich 6 Dosen eines Energydrinks (Koffeingehalt 320 mg/L, Tauringehalt 4 g/L) pro Tag (geschätzte Gesamtzufuhr 1,3 g Koffein/Tag) verzehrte und eine Arrhythmie mit Vorhofflimmern entwickelte (Myerson et al., 2002). Dass chronische höhere Kof-feinzufuhren Arrhythmien hervorrufen können, ist bekannt (Greden. 1974).  Iyadurai und Chung (2007) berichten über 4 Patienten, bei denen es nach Konsum von Energydrinks in hoher Dosis, nicht aber in niedriger Dosis, zu generalisierten ce-rebralen Krämpfen kam, ohne dass über gleichzeitige Alkoholaufnahme berichtet wird. Zum Beispiel war es bei einem gesunden 25-jährigen Mann 2fach im Abstand von 4 Monaten jeweils nach Konsum von Energydrinks auf leeren Magen zu genera-lisierten cerebralen Krampfanfäl en gekommen. Er hatte weder zuvor an dieser Sym-ptomatik gelitten, noch trat sie nach 6-monatiger Abstinenz von Energydrinks erneut auf. Bei der letzten Exposition hatte er 30 bis 60 Minuten vor dem Krampfanfal 1420 ml (2 x 24 ounces) eines Energydrinks getrunken. Bei zwei anderen Patienten, die Krampfanfäl e nach Energydrinkkonsum zeigten, lag ein Migräneleiden vor, wobei in einem Fal die Energydrinkaufnahme auch auf nüchternen Magen erfolgte und im zweiten Fal eine vergesel schaftete Aufnahme von Tabletten, die hohe Koffeinmen-gen enthielten. Von einem vierten Patienten, der zum vierten Mal an einem Krampf litt, wurde die Aussage zitiert, dass er nur Krämpfe bekäme, wenn er mehr als 1420 ml eines Energydrinks konsumierte. Die Autoren beschreiben, dass keiner der Pati-enten nach Abstinenz erneut einen Krampfanfal erlitt und zuvor erfolgte Krämpfe nur nach Konsum höherer Energydrinkmengen aufgetreten waren. Neurologische Abklä-rungen ergaben keinen Anhalt für eine andere Ursache. Die Koffein- und Tauringe-halte der Energygetränke sind nicht bekannt. Die Produkte enthielten weiterhin pflanzliche Bestandteile wie Guarana, Ginseng, Ginkgo oder Mariendistel. Von der EFSA (2009) wurde es in ihrer Stel ungnahme zur Bewertung von Taurin und Glucu-ronolacton als möglich erachtet, dass die hier berichteten Wirkungen ebenso wie die von Nagajothi et al. und Terlizzi et al. (siehe oben) beschriebenen auf bekannten Ne-benwirkungen von Koffein beruhen könnten und für einen kausalen Zusammenhang mit einer Taurinzufuhr wissenschaftliche Belege fehlten. Andererseits gab das Gre-mium an, dass Wechselwirkungen zwischen Koffein und Taurin, abgesehen von diu-retischen Effekten nicht untersucht wurden. Von Koffein ist bekannt, dass es in hohen Dosen Krämpfe hervorrufen und bei Epilepsiepatienten die Schwel e zum Auftreten von Krämpfen senken kann. Bundesinstitut für Risikobewertung
3.3.2 Humanstudien Des Weiteren weisen Befunde von Humanstudien, die jedoch im Hinblick auf Design und kleine Probandenzahlen nur orientierenden Charakter haben, auf mögliche kardiovaskuläre Risiken hin, die bei körperlicher Anstrengung Bedeutung haben könnten:  10 Versuchspersonen (im Alter von 19-30 Jahren) erhielten 30 Minuten vor einer ma- ximalen körperlichen Belastung auf einem Fahrradergometer a) kein Getränk, b) 750 ml eines Energydrinks (240 mg Koffein, 3000 mg Taurin), c) 750 ml eines Ener-gydrinks plus 0,4 g Alkohol/kg KG und d) 750 ml eines Energydrinks ohne anschlie-ßende körperliche Belastung. Zusammenfassend wurde nach der körperlichen Belas-tung eine verzögerte Erholung der Pulsrate und eine reduzierte Herzvariabilität (HRV) in der Gruppe c) im Vergleich zu Gruppe a) beobachtet. Eine gesenkte HRV gilt als Ausdruck für eine reduzierte Balance im herzeigenen Nervensystem und ist mit ei-nem erhöhten Risiko von Arrhythmien korreliert, was wiederum als ein erhöhtes Risi-ko für einen plötzlichen Herztod gesehen wird. Weiterhin wurden geringgradige EKG Veränderungen in den Gruppen b) und c) vor dem Belastungstest registriert. Ein Pro-band entwickelte unter dem Energygetränk, nicht jedoch bei gleichzeitiger Einnahme mit Alkohol vorübergehend vorzeitige Vorhofkontraktionen. Die Autoren konstatieren, dass keine klinisch signifikanten Arrhythmien beobachtet wurden, sie vertreten jedoch die Hypothese, dass unter ähnlichen Bedingungen (Konsum von Energydrinks mit Al-kohol in Verbindung mit körperlicher Anstrengung) Personen mit einer Prädisposition für Arrhythmien ein erhöhtes Risiko für das Auftreten von Arrhythmien aufweisen könnten (Wiklund et al., 2009).  In einer orientierenden Studie untersuchten Steinke et al. (2009) kardiovaskuläre Wirkungen von Energydrinks, an 15 gesunden Probanden (Durchschnittsalter 26 Jah-re) mit niedrigem Blutdruck im Zustand körperlicher Ruhe. Nach einer Eingangsun-tersuchung, bei der Blutdruck und Herzfrequenz gemessen und ein EKG abgeleitet wurde, trank jeder Teilnehmer 500 ml eines Energydrinks (2 Dosen), mit denen ins-gesamt 160 mg Koffein und 2000 mg Taurin zugeführt wurden, innerhalb von 30 Mi-nuten. Die Untersuchungen wurden nach 0,5, 1, 2, 3 und 4 Stunden wiederholt. In den folgenden 5 Tagen tranken die Teilnehmer jeweils 500 ml/Tag und am 7. Tag wurde die Prozedur des ersten Tages wiederholt. Die Untersucher stel ten in den 4 Stunden nach Konsum des Getränkes an beiden Tagen eine Steigerung des mittle-ren systolischen Blutdrucks um 9-10 mm Hg und eine Zunahme der Herzfrequenz um 5 bis 7 Schläge pro Minute fest. Es konnte keine Gewöhnung nach mehrtägiger Ein-nahme festgestel t werden. Während des Studienzeitraums berichteten 7 Probanden über das Auftreten unerwünschter Wirkungen wie „Flattrigkeit", gastrointestinale Symptome, Harndrang oder Schlafstörungen, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die Probanden üblicherweise nur geringe Koffeinmengen zu sich nahmen und die Studie keine Kontrol gruppe einschloss. Bis zur Vorlage weiterer Befunde empfahlen Steinke et al., Patienten mit Herzkreislauferkrankungen auf den Konsum von Energydrinks zu verzichten. 3.4 Risikocharakterisierung Die vorliegenden Energy Shots sind in ihrer Zusammensetzung sehr heterogen. Ihre Kof-feingehalte reichen von 50 bis 200 mg/Portion und die Tauringehalte von 200-1000 mg/Portion. 3.4.1 Bestimmungsgemäßer Gebrauch Bundesinstitut für Risikobewertung
Wenn von einem bestimmungsgemäßem Gebrauch ausgegangen werden sol te, dann könn-te unter pragmatischen Gesichtspunkten eine Einteilung in zwei Gruppen vorgenommen wer-den. 3.4.1.1 Produkte deren Koffeingehalt pro Portion die Gehalte bisher üblicher 250 ml Portio-nen von Energygetränken deutlich überschreitet (150-200 mg Koffein/Portion, Tauringehalt bis 1000 mg/Portion (Kategorie A-Energy Shots). Bei diesen Produkten sind folgende Punkte von Bedeutung:  Für Schwangere besteht die Empfehlung nicht mehr als 200 mg Koffein/Tag zu ver- zehren. Auch Produkte mit 150 mg Koffein/Portion stel en diesbezüglich noch eine sehr hohe Koffeinzufuhr dar. Das BfR empfiehlt, die Produkte als ungeeignet für Schwangere zu kennzeichnen.  Angesichts möglicher Beeinträchtigungen von Säuglingen durch Koffeinzufuhren mit der Muttermilch empfiehlt das BfR, die Produkte als ungeeignet für Stil ende zu kenn-zeichnen.  Bei Kindern (10 Jahre, 30 kg KG; SCF,1999) werden mit Portionen von 150 mg be- reits Zufuhren von 5 mg/kg KG erreicht. Diese waren mit dem vorüber gehenden Auf-treten von Erregung, Reizbarkeit, Nervosität und Angstgefühl bei einigen Kindern verbunden (SCF, 1999). Die Produkte sol ten daher als ungeeignet für Kinder ge-kennzeichnet werden.  Angesichts der in Kapitel 3.3 dargelegten Sachverhalte empfiehlt das BfR, die ge- nannten Produkte bis zum Vorliegen klärender Studien als nicht geeignet für Koffein-empfindliche Personen zu kennzeichnen. Es ist hierbei darauf hinzuweisen, dass Pa-tienten mit Arrhythmien oder psychischen Erkrankungen, möglicherweise auch Per-sonen mit anderen Herzerkrankungen als Arrhythmien, zur Gruppe der koffein-empfindlichen Personen zu zählen sind und diese als mögliche für Energydrinkwir-kungen besonders empfindliche Risikogruppen in Betracht kommen.  Das BfR empfiehlt, auf den Produktetiketten auf den erhöhten Koffeingehalt der Pro- dukte in adäquater Form hinzuweisen und den Koffeingehalt pro Portion auszuwei-sen.  Da die Produkte u.U. in Kombination mit herkömmlichen Energygetränken verwendet werden, empfiehlt das BfR, den bei Energygetränken empfohlenen Hinweis, dass „beim Konsum größerer Mengen derartiger Getränke (d.h. Energygetränke und Ener-gy Shots) in Zusammenhang mit ausgiebiger sportlicher Betätigung oder mit dem Genuss von alkoholischen Getränken unerwünschte Wirkungen nicht ausgeschlos-sen werden können" in adäquater Weise zu übernehmen. 3.4.1.2 Produkte deren Koffein- und/oder Tauringehalt pro Portion im Bereich bisher übli-cher 250 ml Portionen von Energygetränken liegt (Koffeingehalt gerundet bis 100 mg/Portion; Tauringehalt bis 1000 mg/Portion) (Kategorie B-Energy Shots) Bei bestimmungsgemäßen Gebrauch dieser Kategorie von Energy Shots bestehen keine gesundheitlichen Einwände angesichts der Tatsache, dass die damit verbundenen Koffein- und Taurinzufuhren üblichen Energygetränkeportionen entsprechen, Energygetränke sich rechtmäßig in Verkehr befinden und diese Getränke üblicherweise nach Belieben verzehrt werden. Die Produkte stel en jedoch signifikante Koffeinquel en dar. Das BfR empfiehlt, auf den erhöhten Koffeingehalt der Produkte hinzuweisen und den Koffeingehalt pro Portion auszuweisen. Bundesinstitut für Risikobewertung
Da auch diese Produkte u. U. in Kombination mit herkömmlichen Energygetränken verzehrt werden, empfiehlt das BfR zusätzlich zu dem o. g. Hinweis auch noch den zweiten für Ener-gygetränke empfohlenen Hinweis, dass „derartige Getränke (d.h. Energygetränke und Ener-gy Shots), insbesondere in größeren Mengen nicht für Kinder, Schwangere, Stillende und Koffein-empfindliche Personen zu empfehlen sind", in adäquater Weise zu übernehmen. 3.4.2 Vorhersehbarer nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch Darüber hinausgehende gesundheitliche Risiken können sich bei einem nicht bestimmungs-gemäßen Gebrauch, bei dem die angegebenen Verzehrsempfehlungen der in Rede stehen-den Energy Shots deutlich überschritten werden, ergeben. Es erscheint realistisch, dass die Energy Shots von einigen Verbrauchern nicht gemäß den Verzehrsempfehlungen verwendet werden, sondern z. T. auch als Ersatz für Energy-Getränke und wie diese nach persönlichem Belieben ohne Mengenbegrenzung konsumiert werden. Dies erfolgt, zumal Verbraucher bei dieser Form der Koffeinzufuhr anders als bei den traditionel en Genussmitteln Kaffee und Tee die Wirkungsstärke nicht anhand des Geschmacks beurteilen können und Energy-getränke und deren Bestandteile positiv beworben werden. Durch die konzentrierte Form mit deutlich höheren Koffeingehalten (1,36-6 g/L gegenüber 0,32 g/L) und z. T. Tauringehalten (4-20 g/L gegenüber 4 g/L) entfäl t bei den Energy Shots ein Volumeneffekt, der mit zu einer natürlichen Beschränkung des Verzehrs von Energy-getränken und deren Inhaltsstoffe beigetragen hat. So wird die Möglichkeit erleichtert, Kof-fein und Taurin in höheren Mengen in kürzeren Zeitspannen zu konsumieren als beim bishe-rigen Energydrinkkonsum. Hierbei ist al erdings das potenziel e Ausmaß aufgrund unter-schiedlicher Koffein- und Tauringehalte bei den genannten Energy Shots unterschiedlich anzusetzen. Gesundheitliche Risiken eines solchen Verzehrsverhaltens sind bisher nicht ausreichend erforscht und es bestehen erhebliche Kenntnislücken. Gesundheitliche Risiken sind abhängig von den Zufuhrmengen und dem Zeitraum, in dem diese erfolgen (Bolusga-ben, schnel er Verzehr in kurzer Zeit, Verteilung hoher Zufuhrmengen auf mehrere Einzeldo-sen über mehrere Stunden), von der persönlichen Empfindlichkeit der Verbraucher gegen-über Koffeinwirkungen, von der Höhe der üblichen täglichen Koffeinzufuhr, von der Koffein-zufuhr aus anderen Koffeinquel en und möglicherweise von begleitenden Faktoren, wie Al-koholkonsum oder anstrengender körperlicher/sportlicher Tätigkeit. Bei einer deutlichen Überschreitung der für die Energy Shots angegebenen Verzehrsemp-fehlungen können gesundheitliche Risiken aus den überhöhten Koffeinzufuhren resultieren. Diesbezügliche gesundheitliche Risiken lassen sich jedoch gegenwärtig in Hinblick auf die Zufuhrmengen, die diese möglicherweise hervorrufen können, nicht genauer eingrenzen, speziell bei Verteilung auf mehrere Einzeldosen über einen längeren Tageszeitraum, zumal hier auch die o. g. individuel en Faktoren zum Tragen kommen. Darüber hinaus besteht, bei nach wie vor ungewissem Sachverhalt, der Verdacht, dass sich die unerwünschten Effekte von Koffein (Herz-Kreislaufsystem, zentrales Nervensystem) durch Interaktionen mit anderen Inhaltsstoffen von Energydrinks (z. B. Taurin) oder Ethanol aus begleitend konsumierten alkoholischen Getränken sowie im Zusammenhang mit ausgiebiger körperlicher Anstrengung (z.B. längeres, körperlich anstrengendes Tanzen in Diskotheken) oder sportlicher Betätigung verstärken könnten. Hierbei sind bestimmte mögliche Risikogruppen, wie z. B. Verbraucher mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Epileptiker, gesondert zu beachten. Dieser Verdacht und die bestehenden Kenntnislücken würden bei Produkten, die bei deutlicher Überschrei-tung der angegebenen Verzehrsempfehlungen zu noch höheren Koffein- und Taurinzufuhren führen können, als sie bereits jetzt beim Konsum von Energygetränken erreicht werden, an Bedeutung gewinnen. Bundesinstitut für Risikobewertung
Es sol te auch berücksichtigt werden, dass Verbraucherkreise in Diskotheken u. U. bewusst
durch höheren Verzehr der Energy Shots versuchen, Übermüdungs- und Erschöpfungser-
scheinungen nach langen ausgedehnten nächtlichen Feiern entgegen zu wirken oder u. U.
bewusst Erregungszustände erzeugen wol en. Da infolge der körperlichen Anstrengung au-
ßerdem das Durstgefühl erhöht ist, kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden,
dass die Verzehrsempfehlung für die in flüssiger Form angebotenen Energy Shots auch tat-
sächlich eingehalten werden. Das BfR ist aufgrund dessen der Auffassung, dass mit einer
nicht bestimmungsgemäßen Verwendung der Energy Shots zu rechnen ist.
Ausreichende Daten zur Bewertung des Risikos von Verbrauchern mit bestimmten Krank-
heitsbildern, wie z. B. Herz-Kreislauferkrankungen, Epilepsie und u. U. Diabetes, liegen nicht
vor. Die Empfehlung des BfR, Personen mit Bluthochdruck und Herzerkrankungen bis zum
Vorliegen klärender Studien zur Zurückhaltung beim Konsum von Energygetränken zu raten,
hat auch für Koffein- und Taurinzufuhren aus Energy Shots Bestand.
Zu gesundheitlichen Risiken für Schwangere, Stil ende und Kinder wird auf Kapitel 3.4.1.1
verwiesen.
3.4 Gesamtwertung und Maßnahmen
Nach Auffassung des BfR ist mit einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung der Energy
Shots zu rechnen. Das BfR beurteilt aufgrund dieses Umstandes und möglichen hohen Kof-
feinzufuhren bei deutlichen Überschreitungen der Verzehrsempfehlungen und damit poten-
ziel einhergehenden unerwünschten Wirkungen die oben genannten „Energy Shot"-
Produkte als nicht sicher im Sinne von Art. 14 Abs 1 der VO (EG) 178/2002. Ein solches
Verbraucherverhalten (deutliche Überschreitung der Verzehrsempfehlung) lässt sich im Fal e
der „Energy Shot" Produkte nicht durch eine Verzehrsempfehlung ausschließen. Das BfR
empfiehlt deshalb, das Inverkehrbringen von „Energy Shot" Produkten zu untersagen.
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Referenzen
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